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  • Okt
    02
    2008
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    Datenschutzhinweis bei Verwendung von Google Analytics

    Der BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) empfiehlt Webmastern die Google Analytics auf Ihrer Website verwenden einen Datenschutzhinweis auf der Website zu platzieren. Google Analytics ist schon seit einiger Zeit im Visier der Datenschützer, um Abmahnungen etc. vorzubeugen,  empfiehlt es sich die folgenden Zeilen aus den Google Analytics Bedingungen zu verwenden: (weiterlesen…)

    Verfasst von Peer abgelegt in Kategorie: Recht
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